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Kinder- & Jugendarbeit
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Was ist bei der Verwendung von Bildern von Kindern im Speziellen zu beachten?

 

Achte auf das "Recht am eigenen Bild"!


Bevor du Bilder (gemeint sind damit sämtliche visuelle Darstellungen wie Fotos, Bilder, Illustrationen, Cartoons oder Videos) veröffentlichst, solltest du dir immer die Frage stellen: Möchte ich, dass mein (eigenes) Kind oder ich selbst so dargestellt wird oder werde?

  • Veröffentliche keine Bilder, auf denen Personen nachteilig dargestellt werden – auch wenn dies im Moment lustig erscheint. Vermeide auch Bilder, auf denen Personen klischeehaft dargestellt werden (z. B. bastelnde, kichernde Mädchen und Fußball-spielende Buben). Würden die dargestellten Personen das Foto als faire und wahrheitsgemäße Darstellung empfinden?
  • Hole die Zustimmung zur Veröffentlichung von Bildern von den Kindern und auch von deren Eltern ein. Sie sollen wissen, ob, wann und wofür Bilder gemacht werden. Du solltest am Jahresbeginn für die Gruppenaktivitäten oder bei Veranstaltungen mit Anmeldung wie z. B. Jungscharlager schriftliche Einverständniserklärungen für die Aufnahme und Verwendung von Bildmaterial einholen (siehe Textvorschläge im Kästchen).
  • Kinder nie von oben, sondern auf Augenhöhe und mit angemessener Distanz fotografieren!
  • Vorsicht auch bei Bildmarkierungen in sozialen Netzwerken – nicht allen ist das recht!

Tipps und Tricks für die Jungschararbeit

 

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    Die auf dieser Website vermittelten Informationen sind verallgemeinert und vereinfacht dargestellt und beinhalten unentgeltliche Ratschläge im Sinne des § 1300 ABGB. Für allfällige Unrichtigkeiten kann keine Haftung durch das Medienreferat der Bischofskonferenz übernommen werden.

     

    Die Inhalte sollen eine unentgeltliche rechtliche Orientierungshilfe bieten, ersetzen aber nicht die individuelle rechtliche Beurteilung des Einzelfalles.

     


     

    Bitte beachten Sie, dass die Informationen auf diesen Seiten dem Wissensstand vom 23. November 2016 entsprechen.

    Quellen & Unterstützer

     

    Die Inhalte zum Urheberrecht in der kirchlichen Praxis wurden gemeinsam von einer Arbeitsgruppe im Medienreferat der Bischofskonferenz erarbeitete, an denen Experten aus den diözesanen Presse- und Kommunikationsstellen, Internetredaktionen, Pfarrblattreferaten und AV-Medienstellen mitgewirkt haben. Dabei wurde die bereits bestehenden diözesanen Regelungen zum Urheberecht ausgewertet.

     


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